Erklärung zur Barrierefreiheit
Tourismusverband Raurisertal ist bemüht, seine Website https://www.raurisertal.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.raurisertal.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.raurisertal.at ist wegen einigen wenigen Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:.
- Einige verlinkte Bilder und Icons auf unserer Website verfügen derzeit über keinen Alternativtext. Dadurch fehlt diesen Links ein beschreibender Linktext, was ihre Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer einschränkt.
- Darüber hinaus enthalten manche Bilder und Icons, die relevante Informationen transportieren, keine aussagekräftigen Alternativtexte. Gleichzeitig wurden vereinzelt dekorative Bilder mit einem Alternativtext versehen, obwohl dies technisch nicht erforderlich wäre.
- Die auf unserer Website eingebetteten Videos sind derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Eine barrierefreie Aufbereitung würde eine unverhältnismäßige Belastung gemäß den geltenden Bestimmungen zur Barrierefreiheit darstellen. Wir prüfen dennoch laufend mögliche Verbesserungen.
- Wir achten darauf, unsere Texte möglichst ohne Abkürzungen oder Fremdwörter zu formulieren und verzichten bewusst auf komplizierte Satzstrukturen. Sollte ein Text dennoch schwer verständlich für Sie sein, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gerne stellen wir Ihnen eine verständlichere Version zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass durch die Einbindung externer Dienste und Widgets Inhalte auf unserer Website erscheinen können, auf deren Barrierefreiheit wir keinen direkten Einfluss haben.
- Fehlende Kontraste beschränken sich lediglich auf die Fälle, in denen das gesetzlich erforderliche Cookie-Banner über die bestehenden Inhalte einer Seite legt.
Unverhältnismäßige Belastung
Der Tourismusverband Raurisertal ist bestrebt, unsere Website für alle Nutzerinnen zugänglich zu machen. Dennoch sind nicht alle Links auf unserer Website vollständig barrierefrei zugänglich. Eine nachträgliche Anpassung dieser Links oder der verlinkten Inhalte würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, da dies umfangreiche, unverhältnismäßige Ressourcen und Zeitaufwände erfordern würde. Der Tourismusverband Raurisertal bemüht sich jedoch kontinuierlich, barrierefreie Alternativen anzubieten und unsere Nutzerinnen darauf hinzuweisen, wo Barrieren auftreten können.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf der Website sind ältere Inhalte und Dokumente verfügbar, welche nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlich wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetzt ausgenommen, hier ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bestehende Barrieren können gerne gemeldet oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragt werden. Feedback sowie weitere Anfragen werden per E-Mail entgegengenommen. Diese werden geprüft und so schnell wie möglich bearbeitet.
Tourismusverband Raurisertal
Sportstr. 2
5661 Rauris
Österreich
E-Mail: info@raurisertal.at
Telefon: +43 (0) 6544 20022
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.