Mineralien
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Im Anteil Salzburg gelten folgende Regeln (siehe auch Naturschutz und Freizeit):
In der Außenzone ist das Aufheben und Mitnehmen und der Abbau freiliegender Mineralien und Versteinerungen mit Hilfe von Handhämmern und Meisseln erlaubt, sofern dieses der Grundeigentümer gestattet. Davon ausgenommen sind bewirtschaftete Almflächen und ein Streifen von je 50m beiderseits gekennzeichneter Wege und Steige In der Kernzone ist das Aufheben und Mitnehmen kleinerer, freiliegender Mineralien und Versteinerungen erlaubt. Alle Maßnahmen, die darüber hinausgehen, sind nur mit Bewilligung der Salzburger Landesregierung zulässig. Der Abbau von Mineralien kann nur für wissenschaftliche Forschungsmaßnahmen bewilligt werden. In den Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in die Natur und Landschaft untersagt. |



















